Zum Inhalt springen
Alle Ausschreibungen
Frist beendet

SLV - Rahmenvereinbarung Projektunterstützung Leit- und Sicherungstechnik

Offizieller Titel: Österreich – Projektmanagement im Bauwesen – SLV - Rahmenvereinbarung Projektunterstützung Leit- und Sicherungstechnik

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 23.09.2026, 18:55
Angebotsfrist
laut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH (eine 100% Tochter der Salzburg AG) als Betreiberin der Salzburger Lokalbahn, plant in den nächsten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Kapazitätsverbesserung, Qualitätssteigerung sowie Sanierung und Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur. Zur Realisierung der nötigen Maßnahmen gelangen gegenständliche Rahmenvereinbarungen für die Projektunterstützung im Bereich Leit- und Sicherungstechnik (Planungsleistungen, gutachterliche Leistungen, Projektmanagement und Bauabwicklung von eisenbahnsicherungstechnischen Projekten etc.) zur Ausschreibung.

  • Architektur und Ingenieurwesen71541000
  • Architektur und Ingenieurwesen71248000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
21. Feb. 2024
Abgabe
08. März 2024
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung · Dienstleistung
Erfüllungsort
Salzburg

Im Arbeitsbereich

Passt diese Ausschreibung zu Ihrem Team – und was ist jetzt zu tun?

  • Passung zu Ihren Geschäftsbereichen
  • Erneuerungsprognosen
  • Agenten mit Freigabe
  • Wissensdatenbank
Demo anfragen

Gleicher Auftraggeber. Weitere offene Verfahren.

Offenin 3 Tagen

SLV - Rahmenvereinbarung Leistungen gem. BauKG für Eisenbahnbauvorhaben

  • Architektur und Ingenieurwesen
  • Salzburg
Frist
Veröffentlicht

Die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH beabsichtigt in den nächsten Jahren folgende Maßnahmen umzusetzen: > Selektiver zweigleisiger Ausbau von Streckenabschnitten > Ausbau der Park & Ride-Kapazitäten > Erhaltungsmaßnahmen im Streckennetz > Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik Im Zuge der Bauausführung ist ein besonderes Augenmerk hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf den Baustellen zu legen. Daher werden mit diesem Verfahren Leistungen gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) angefragt. Dies können sowohl Leistungen der Planungs- oder Baustellenkoordination, als auch unterstützend für den AG die Erstellung von SiGe-Dokumenten oder Baugleisbestimmungen sein. Der AG behält sich vor Leistungen der Planungskoordination gesondert zu vergeben (z.B. im Zuge der Streckenplanung) und nur die Baustellenkoordination abzurufen. In diesem Fall werden die notwendigen Unterlagen vom AG zur Verfügung gestellt.