Leistungsgegenstand
Worum geht es?
Die Oesterreichische Nationalbank (im Folgenden: „AG“ oder „OeNB“) schreibt im Rahmeneines offenen Verfahrens die Position des „Ersatzrechnungsprüfers“ gemäß § 37 Abs. 1Nationalbankgesetz (NBG) aus.
Unternehmensdienstleistungen79200000